Zollrazzia in Thüringen und Südsachsen deckt Lohnschiebereien auf
Zollbehörden und andere Aufsichtsstellen haben kürzlich eine bundesweite Schwerpunktkontrolle in 46 Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben in Thüringen und Südsachsen durchgeführt. An den Einsätzen, an denen 110 Zollbeamte beteiligt waren, ging es vor allem um die Bekämpfung von Schwarzarbeit sowie die Einhaltung des Mindestlohngesetzes und der Sozialversicherungspflichten. Die risikoorientierten Kontrollen umfassten sowohl Stichproben als auch umfassende Prüfungen, wobei der Fokus besonders auf der Gastronomiebranche lag – bedingt durch ihre Größe und hohe Beschäftigtenzahl. Im Rahmen der Aktion wurden 208 Mitarbeiter zu ihren Arbeitsbedingungen befragt. Dabei ergaben sich in 51 Fällen Hinweise auf Unregelmäßigkeiten, die zu 11 Strafverfahren und 9 Ordnungswidrigkeitsverfahren führten. Nach dieser Schwerpunktkontrolle sollen umfangreiche Nachprüfungen folgen, bei denen Mitarbeiterdaten mit Lohnabrechnungen und der Finanzbuchhaltung abgeglichen werden. Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt seit dem 1. Januar 2025 brutto 12,82 Euro pro Stunde. Auch die Thüringer Steuerverwaltung war beteiligt und prüfte insbesondere die ordnungsgemäße Kassenführung sowie den korrekten Lohnsteuerabzug. Die von Zoll und anderen Behörden durchgeführten Kontrollen leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Sozialsysteme und staatlichen Einnahmen. Sie haben mögliche Verstöße aufgedeckt und werden zu weiteren Ermittlungen und Nachverfolgungen führen. Die Ergebnisse unterstreichen, wie entscheidend regelmäßige Kontrollen in besonders betroffenen Branchen sind, um faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und die Rechte der Beschäftigten zu schützen.
