AfD scheitert mit Klage gegen Extremisten-Ausschluss in Thüringer Juristenausbildung

Entscheidung über AfD-Beschwerde zum Rechtsstudium erwartet - AfD scheitert mit Klage gegen Extremisten-Ausschluss in Thüringer Juristenausbildung
Das Verfassungsgericht Thüringens hat über eine Klage der AfD gegen landesrechtliche Bestimmungen entschieden, die Extremisten den Zugang zur juristischen Ausbildung verwehren. Die heute um 9 Uhr verkündete Entscheidung dreht sich um die Frage, ob diese Ausschlussregelung das verfassungsmäßig garantierte Recht auf freie Berufswahl verletzt. Gerichtspräsident Klaus von der Weiden leitete die Urteilsverkündung in diesem mit Spannung erwarteten Verfahren.
Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hatte die Klage eingereicht, um gegen Vorschriften vorzugehen, die Bewerbern den Eintritt in den juristischen Vorbereitungsdienst verweigern, wenn sie sich aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung stellen. Die Regelungen des Landes stützen sich auf das Grundgesetz und sollen verhindern, dass Extremisten juristische Berufe ergreifen können.
Das Urteil präzisiert die Grenzen der Thüringer Ausschlusspolitik für die juristische Laufbahn und schafft damit eine richtungsweisende Grundlage für ähnliche Fälle in anderen Bundesländern. Zudem bestätigt die Entscheidung die Haltung des Gerichts zum Verhältnis zwischen Berufsfreiheit und dem Schutz demokratischer Prinzipien.

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