Bayerische Kommunen erhalten schärfere Befugnisse gegen Extremismus und Störungen

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Eine Menschenmenge, einige mit Schals und Fahnen bekleidet und tragend, versammelte sich vor Barrikaden mit Schildern, mit Gebäuden und Straßenlaternen im Hintergrund.

Wie Gemeinden in Zukunft die Zügel straffer halten können - Bayerische Kommunen erhalten schärfere Befugnisse gegen Extremismus und Störungen

Wie Kommunen künftig strenger durchgreifen könnten

Wie Kommunen künftig strenger durchgreifen könnten

Wie Kommunen künftig strenger durchgreifen könnten

  1. Dezember 2025, 03:31 Uhr

Bayerische Kommunen erhalten künftig mehr Befugnisse, um bei störendem Verhalten und extremistischen Vorfällen konsequenter einzuschreiten. Neue Regelungen ermöglichen Geldstrafen gegen Gemeinderäte, die wiederholt für Unruhe sorgen. Gleichzeitig können lokale Behörden Versammlungen verbieten, die antisemitische Hetze verbreiten oder nationalsozialistisches Gedankengut verherrlichen.

Das überarbeitete Kommunalrecht sieht Bußgelder von bis zu 500 Euro für Ersttäter in Gemeinderäten vor. Bei wiederholten Verstößen können die Strafen auf bis zu 1.000 Euro steigen. Über die Verhängung einer Strafe entscheidet der Vorsitzende des Gremiums – in der Regel der Bürgermeister – nach einer Mehrheitsabstimmung der Mitglieder.

Die Neuerungen geben kommunalen Verantwortlichen mehr Handhabe, um Ordnung in Ratsversammlungen und im öffentlichen Raum durchzusetzen. Die Geldstrafen und Versammlungsverbote treten in Kraft, sobald die zuständigen Gremien ihnen zugestimmt haben. Betroffenen bleibt der Rechtsweg offen, um gegen die Entscheidungen vorzugehen.

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