Fünf Bundesländer brechen mit der Grundsteuerreform – warum Eigentümer klagen
Admin UserVerfassungswidrig? Bundesfinanzhof verhandelt über Grundsteuerklagen - Fünf Bundesländer brechen mit der Grundsteuerreform – warum Eigentümer klagen
Fünf deutsche Bundesländer – Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen – haben sich vom bundeseinheitlichen Grundsteuermodell abgewandt und eigene Systeme eingeführt, die besser auf die regionalen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Gleichzeitig klagen bundesweit über 2.000 Grundstückseigentümer gegen die neue Bundesreform, wobei die Verfahren derzeit vor dem Bundesfinanzhof in München verhandelt werden.
Die Grundsteuerreform 2025 sollte die Ungereimtheiten beseitigen, die durch den einheitlichen Bundesansatz entstanden waren. Viele Eigentümer kritisieren jedoch, dass die pauschale Bewertung von Eigentumswohnungen zu hoch angesetzt sei und zu überhöhten Steuern führe. Sowohl der Haus & Grund Deutschland als auch der Bund der Steuerzahler üben scharfe Kritik an Regelungen, die es den Finanzämtern ermöglichen, Standardwerte für Mieteinnahmen anzusetzen, die über den tatsächlichen Marktmieten liegen können.
Auslöser für die Reform war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, das das alte System für verfassungswidrig erklärte. Zwar ist die Neuregelung insgesamt auf Einnahmeneutralität ausgelegt, für einzelne Eigentümer können sich jedoch höhere oder niedrigere Belastungen ergeben. Fünf Länder haben sich dafür entschieden, eigene Modelle umzusetzen, die Steuersätze und Berechnungsmethoden an die regionalen Gegebenheiten und Wohnungsmarktbedingungen anpassen.
Die neue Grundsteuerreform steht vor erheblichen Herausforderungen: Über 2.000 Klagen sind bundesweit eingereicht worden. Während fünf Bundesländer eigene Wege gehen, bleibt das Bundesmodell umstritten – Eigentümer fordern genauere Bewertungen und eine gerechtere Besteuerung.
