GDP findet drei-monatige IP-Adressen-Speicherung unzureichend
Vorschlag zur dreimonatigen IP-Speicherung: GdP hält Frist für zu kurz
Teaser: Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt den Gesetzentwurf zur Vorratsspeicherung von IP-Adressen für drei Monate, hält die Frist jedoch für unzureichend.
„Insgesamt ist die dreimonatige Speicherfrist ein Fortschritt, doch in umfangreichen Ermittlungsverfahren bei Straftaten und damit verbundenen längeren Prozessen kann sie oft nicht ausreichen“, sagte Andreas Roßkopf, Vorsitzender des GdP-Bereichs Bundespolizei/Zoll, den Zeitungen der Bayerischen Mediengruppe.
21. Dezember 2025, 11:48 Uhr
Ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, IP-Adressen in Deutschland künftig drei Monate lang zu speichern. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) brachte das Vorhaben auf den Weg, das von ihrer Partei als längst überfällig bezeichnet wird. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt den Plan, kritisiert jedoch, dass er nicht weit genug geht.
Hubigs Initiative zielt darauf ab, die Strafverfolgung zu stärken, indem Nutzer-IP-Daten für einen begrenzten Zeitraum vorgehalten werden. Dirk Wiese, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD, nannte den Schritt einen „wichtigen Meilenstein“ zur Erfüllung eines Koalitionsversprechens im ersten Regierungsjahr. Er betonte, dass das Vorhaben ein klares Signal für den Sicherheitswillen der Ampelkoalition sende.
Die GdP begrüßte den Entwurf, warnte jedoch, dass drei Monate bei komplexen Ermittlungen oft nicht ausreichen. Andreas Roßkopf, Leiter des GdP-Bereichs Bundespolizei/Zoll, verwies darauf, dass aufwendige Ermittlungen und langwierige Gerichtsverfahren häufig längere Speicherfristen erfordern. Die Gewerkschaft fordert eine Mindestspeicherdauer von zwölf Monaten, um effektive Polizeiarbeit zu gewährleisten.
Der Gesetzentwurf markiert einen Kurswechsel in Deutschlands Umgang mit digitalen Beweismitteln. Während die SPD die dreimonatige Frist als notwendige Modernisierung verteidigt, pocht die GdP auf eine längere Speicherpflicht für gründliche Strafverfolgung. Die endgültige Entscheidung wird bestimmen, wie lange Behörden künftig auf IP-Daten zugreifen dürfen.
