13 January 2026, 04:12

Klöckners umstrittene Reform: Soll der Staat unzuverlässige Parlamentsmitarbeiter nicht mehr bezahlen?

Ein detaillierter alter Stadtplan von Weimar, Deutschland, der Straßen, Gebäude, Sehenswürdigkeiten und begleitenden Text mit Informationen zur Stadt zeigt.

Klöckners umstrittene Reform: Soll der Staat unzuverlässige Parlamentsmitarbeiter nicht mehr bezahlen?

Ein geplanter Änderungsantrag zum Abgeordnetengesetz in Deutschland hat eine Kontroverse ausgelöst. Die CDU-Politikerin Julia Klöckner will staatliche Finanzierungen für Mitarbeiter blockieren, die Zuverlässigkeitsprüfungen nicht bestehen. Kritiker, darunter die AfD, werfen ihr vor, damit gezielt ihre Partei zu benachteiligen und deren Arbeit im Parlament einzuschränken.

Die Debatte entstand nach einem Vorfall im September 2025, als mehreren Parlamentsmitarbeitern der Zutritt zu Gebäuden und IT-Systemen verweigert wurde. Diese Maßnahmen folgten auf Zuverlässigkeitsprüfungen, die Sicherheitsbedenken aufwarfen. Das Verfahren umfasst Hintergrundüberprüfungen anhand von Polizeidatenbanken und Strafregistern, wobei die Behörden im Einzelfall entscheiden.

Klöckner argumentiert, Steuergelder dürften nicht an Mitarbeiter fließen, die ein Risiko für die Parlamentssicherheit darstellen. Sie verweist auf eine regulatorische Lücke in den aktuellen Vorschriften, die keine klare Möglichkeit vorsehen, Gehälter für als unzuverlässig eingestufte Angestellte zu stoppen. Der Entwurf nennt zwar keine bestimmte Partei, doch Unterlagen deuten auf eine breite Anwendung hin. Die AfD lehnt den Plan scharf ab. Bernd Baumann, parlamentarischer Geschäftsführer der Partei, bezeichnete ihn als Versuch, "Mitarbeitergehälter abzuwürgen" und ein "faktisches Parteiverbot" durchzusetzen. Er behauptet, die Maßnahme ziele darauf ab, die AfD durch Personalabbau zu schwächen. Bereits im vergangenen Jahr hatte Rheinland-Pfalz eine ähnliche Regelung für Fraktionsmitarbeiter eingeführt, was die Sorge vor einem bundesweiten Trend verstärkt.

Wichtige Details bleiben jedoch unklar: Die Kriterien für die Zuverlässigkeitsbewertung, die Entscheidungsinstanzen und die Zahl der betroffenen Mitarbeiter sind noch nicht definiert. Auch die rechtlichen Möglichkeiten für Widersprüche – und ob diese die Kürzung der Mittel aufhalten würden – sind offen. Bisher regelt das bayerische Polizeiaufgabengesetz, dass Zweifel an der Zuverlässigkeit von der Polizei geprüft werden, die die Vorschriften in der Praxis anwendet. Die geplante Novelle würde ähnliche Grundsätze auf die Finanzierung von Parlamentsmitarbeitern ausweiten.

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Die Änderung könnte die Überprüfung und Bezahlung von Parlamentsmitarbeitern grundlegend verändern. Bei einer Verabschiedung würden Mitarbeiter, die Zuverlässigkeitsprüfungen nicht bestehen, unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit keine staatlichen Mittel mehr erhalten. Das Ergebnis könnte einen Präzedenzfall für den Umgang mit Sicherheitsbedenken in deutschen politischen Institutionen schaffen.