CDU will Thüringer Bildungsurlaub radikal reformieren – nur noch berufsrelevante Kurse erlaubt
Ella WagnerCDU will strenge Regeln für Bildungsfreistellung einführen - CDU will Thüringer Bildungsurlaub radikal reformieren – nur noch berufsrelevante Kurse erlaubt
Die CDU-Landtagsfraktion in Thüringen drängt auf strengere Regeln für den Bildungsurlaub. Die geplanten Änderungen sehen vor, dass das berufsbegleitende Bildungsgeld nur noch für Weiterbildungen genutzt werden darf, die in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Entwicklung stehen. Bisher ermöglicht das Gesetz bis zu fünf bezahlte Freistellungstage pro Jahr für Fortbildungen – doch Kritiker werfen vor, dass einige Beschäftigte die Leistung für nicht berufsrelevante Aktivitäten missbrauchen.
Das Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz besteht seit 2016. Nach den aktuellen Bestimmungen können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jährlich bis zu fünf bezahlte Tage für Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Die CDU-Fraktion bemängelt jedoch, dass es an klaren Vorgaben fehle, was zu möglichen Missbräuchen führe.
Die Partei will die Kriterien verschärfen, sodass nur noch berufsbezogene Kurse förderfähig sind. Ziel ist es, sicherzustellen, dass der Bildungsurlaub den Arbeitgebern direkt zugutekommt, indem er die Qualifikationen der Beschäftigten verbessert. Laut CDU war das ursprüngliche Gesetz nie dafür gedacht, Auslandsreisen oder Wellness-Angebote ohne beruflichen Bezug zu finanzieren. Konkrete Einschränkungen wurden bisher nicht öffentlich genannt. Im Mittelpunkt der Debatte steht die Frage, ob das Land Fortbildungen unterstützen sollte, die keinen Beitrag zur Arbeitswelt leisten.
Falls die Reform durchkommt, müssten Beschäftigte nachweisen, dass ihre gewählten Kurse der Karriereförderung dienen. Mit ihrem Vorstoß will die CDU das Programm auf seinen eigentlichen Zweck zurückführen: die Fachkräftequalifizierung. Das Ergebnis könnte die Nutzung des jährlichen Bildungsurlaubsanspruchs in Thüringen grundlegend verändern.
