Landwirt gewinnt 120.000 Euro nach jahrelangem Streit um mangelhaftes Fahrsilo
Greta SchneiderLandwirt gewinnt 120.000 Euro nach jahrelangem Streit um mangelhaftes Fahrsilo
Ein jahrelanger Rechtsstreit um einen mangelhaften Fahrsilo ist mit einem Erfolg für einen Landwirt beendet worden: Er erhält 120.000 Euro Schadensersatz. Der Fall, der bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) gelangte, drehte sich um Baumängel an einem 2010 errichteten Überfahrsilo. Das endgültige Urteil bestätigte das Recht des Landwirts auf eine voll funktionsfähige Anlage – ohne Abzüge für Abnutzung oder vorherige Reparaturen.
Der Streit begann, als ein Bauunternehmen im September 2010 für den Landwirt ein Überfahrsilo errichtete. Kurz darauf zeigten sich Risse und unebene Flächen, was Zweifel an der Haltbarkeit aufkommen ließ.
2013 leitete der Landwirt ein selbstständiges Beweisverfahren ein, um die Mängel begutachten zu lassen. Zwei Jahre später klagte er auf 120.000 Euro für vorläufige Reparaturkosten. Das Oberlandesgericht Nürnberg reduzierte die Summe zunächst um ein Drittel und begründete dies mit einer Mitverantwortung des Landwirts für den Zustand des Silos.
Der Fall, registriert unter dem Aktenzeichen VII ZR 112/24, erreichte am 27. November 2025 den Bundesgerichtshof. Dieser entschied, dass der Landwirt Anspruch auf ein mangelfreies Silo habe – unabhängig von Alter oder vorherigen Instandsetzungen. Zudem verpflichtete das Gericht das Bauunternehmen, alle Mängel vollständig zu beheben. Schließlich bestätigte das Landgericht Ansbach die ursprüngliche Zahlung von 120.000 Euro zugunsten des Landwirts.
Das Urteil stärkt das Recht des Landwirts auf ein fehlerfreies Silo und volle Entschädigung. Das Bauunternehmen muss nun sämtliche Reparaturkosten tragen sowie die zugesprochenen 120.000 Euro zahlen. Die Entscheidung schafft einen klaren Präzedenzfall für ähnliche Fälle mit Baumängeln in landwirtschaftlichen Gebäuden.






