Millionenstreit um Thüringer Holzvermarktung erreicht entscheidende Instanz

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Ein Best Buy-Gebäude mit sichtbarer Eingangstür und mehreren Bäumen davor.

Nächste Runde im Millionen-Dollar-Streit um die Holzwirtschaft - Millionenstreit um Thüringer Holzvermarktung erreicht entscheidende Instanz

Nächste Runde im Millionenstreit um Holzvermarktung

Nächste Runde im Millionenstreit um Holzvermarktung

Nächste Runde im Millionenstreit um Holzvermarktung

  1. Dezember 2025, 13:16 Uhr

Ein langjähriger Rechtsstreit über die Holzvermarktungspraxis in Thüringen geht in dieser Woche in die nächste Runde. Das Oberlandesgericht Jena verhandelt am Mittwoch über den Fall, nachdem im vergangenen Jahr eine 30-Millionen-Euro-Schadensersatzklage abgewiesen wurde. Im Mittelpunkt des Streits steht die Rolle der Landesforstanstalt bei der Koordinierung des Holzverkaufs für Waldbesitzer in der Region.

Auslöser des Konflikts waren Vorwürfe, das genossenschaftliche Vermarktungssystem der Behörde – genutzt von staatlichen, privaten und kommunalen Waldbesitzern – habe die Preise verzerrt. Sägewerke argumentieren, die Praxis ermögliche wettbewerbswidrige Absprachen und treibe die Holzkosten in die Höhe. Sechs Unternehmen behaupten, dadurch finanzielle Nachteile erlitten zu haben.

2023 hatte das Landgericht Erfurt eine 30-Millionen-Euro-Entschädigungsklage gegen die Forstbehörde zurückgewiesen. Der Freistaat Thüringen hält die Klage für unbegründet und betont, man werde den Prozess weiterführen, um Steuerzahler, Waldbesitzer und öffentliche Wälder vor finanzieller Belastung zu schützen.

Die aktuellen Verhandlungen markieren die nächste Instanz des Berufungsverfahrens. Beteiligt sind dieselben Parteien: die Landesforstanstalt, betroffene Forstbetriebe, Branchenverbände wie der Thüringer Forstverband sowie das Bundeskartellamt. Waldbesitzer hingegen halten die Bündelung von Holzvolumina für unverzichtbar, um in Verhandlungen mit der mächtigen Säge- und Papierindustrie bestehen zu können.

Unabhängig vom Ausgang wird die gemeinsame Holzvermarktung für Flächen über 100 Hektar wie angekündigt bis zum 30. September 2026 eingestellt.

Die Entscheidung des Gerichts könnte die künftige Preisgestaltung und Marktpraxis in Thüringen prägen. Scheitert die Berufung, steht die Landesforstanstalt möglicherweise vor neuem Druck, ihr Vermarktungsmodell zu ändern. Zudem wird das Urteil klären, ob Sägewerke für angebliche Nachteile der Vergangenheit entschädigt werden.