Minister: Alternative Haftstrafen bleiben unentbehrlich - Minister: Alternative Haftstrafen bleiben unentbehrlich
Thüringens Justizministerin: Ersatzfreiheitsstrafen bleiben unverzichtbar
Thüringens Justizministerin: Ersatzfreiheitsstrafen bleiben unverzichtbar
Thüringens Justizministerin: Ersatzfreiheitsstrafen bleiben unverzichtbar
- Dezember 2025, 03:06 Uhr
Thüringens Justizministerin Beate Meißner (CDU) hat sich gegen eine weitere Lockerung der Ersatzfreiheitsstrafen ausgesprochen. Selbst bei Bagatelldelikten müsse eine zuverlässige Vollstreckung gewährleistet sein, um Sicherheit und öffentliches Vertrauen zu wahren, betonte sie. Ihre Haltung kommt zu einer Zeit, in der eine Reform die Dauer solcher Strafen im vergangenen Jahr bundesweit halbiert hatte.
Ersatzfreiheitsstrafen – kurze Haftstrafen für nicht gezahlte Geldbußen – werden häufig bei kleineren Straftaten wie Schwarzfahren oder Ladendiebstahl verhängt. In Thüringen wurden im vergangenen Jahr 1.205 solcher Strafen vollstreckt, bis Mitte November dieses Jahres waren es 1.059. Ende November saßen noch etwa 60 Personen aufgrund dieser Regelung in Haft – ein Rückgang gegenüber rund sieben Prozent im Vorjahr.
Meißner besteht darauf, dass jede Strafe konsequent vollzogen werden müsse, insbesondere bei Wiederholungstätern. Eine Entkriminalisierung bestimmter Delikte, etwa des Schwarzfahrens, könnte ihrer Meinung nach zu Missbrauch im öffentlich subventionierten Nahverkehr führen. Zwar gebe es Alternativen wie Ratenzahlungen, vorübergehende Stundungen oder gemeinnützige Arbeit, doch diese seien oft nicht wirksam genug, räumt die Ministerin ein. Gleichzeitig verweist sie auf den hohen Verwaltungsaufwand, den kurze Ersatzfreiheitsstrafen mit sich bringen. Trotz der bundesweiten Halbierung der Haftdauer im vergangenen Jahr – eine Maßnahme zur Entlastung überfüllter Gefängnisse und Haushalte – bleibe eine konsequente Vollstreckung für die öffentliche Ordnung unverzichtbar, so Meißner.
Ihre Position unterstreicht den Fokus auf Abschreckung und Vertrauen in die Rechtsordnung. Da in Thüringen jährlich noch immer über tausend Ersatzfreiheitsstrafen verhängt werden, deutet ihr Widerstand gegen weitere Nachsicht nicht auf eine unmittelbare Kehrtwende in der Politik hin. Die Debatte über das richtige Maß zwischen Strafe und praktischer Umsetzbarkeit dauert an.
