Prozess gegen Neo-Nazis: Ein skandalöser Urteilsspruch, der korrigiert werden muss

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Ein Mann in einem weißen Hemd und roter Krawatte steht an einem Rednerpult mit drei Texttafeln, einem Hocker mit Mikrofon und einer sitzenden Zuschauermenge im Hintergrund, mit einer Flagge und zusätzlichem Text.

Prozess gegen Neo-Nazis: Ein skandalöser Urteilsspruch, der korrigiert werden muss

In Fretterode hat der erneute Prozess gegen zwei Männer begonnen, die beschuldigt werden, Journalisten bei einem mutmaßlichen Neonazi-Treffen angegriffen zu haben. Das Verfahren kommt zurück vor Gericht, nachdem der Bundesgerichtshof das ursprüngliche Urteil wegen Fehlern bei der Beweiswürdigung aufgehoben hatte. Beide Angeklagten verweigern nun die Aussage, während neue Details über das Privatleben eines der Angreifer bekannt geworden sind.

Der erste Prozess im Jahr 2018 endete mit Freisprüchen in den schwerwiegendsten Anklagepunkten, was öffentliche Empörung auslöste. Der Bundesgerichtshof ordnete später eine Neuverhandlung an und kritisierte die selektive Verwendung von Zeugenaussagen sowie die mangelhafte Beweisprüfung durch das erste Gericht. Sven Adam, der Anwalt eines der verletzten Journalisten, bezeichnete das erste Urteil als ein „Schandurteil“ und forderte das Gericht auf, das neonazistische Motiv hinter dem Angriff anzuerkennen.

Die Neuverhandlung begann erst, nachdem Adam eine formelle Beschwerde über Verzögerungen im Verfahren eingereicht und damit eine Terminierung in letzter Minute erzwungen hatte. Unterdessen beantragte die Verteidigerin Nicole Schneiders, die Adresse ihres Mandanten Gianluca K. geheim zu halten, mit der Begründung, er sei bei einer Bekanntgabe in Gefahr. Das Gericht lehnte den Antrag ab und gab bekannt, dass Gianluca K. inzwischen nach Mühlhausen gezogen sei – in dieselbe Stadt, in der auch der erste Prozess stattfand – und dort geheiratet habe.

Gianluca K., einst ein enger Vertrauter des rechtsextremen Aktivisten Thorsten Heise, war im ursprünglichen Verfahren wegen Raubes verurteilt worden. Nach Erwachsenenstrafrecht droht ihm dafür eine Mindeststrafe von fünf Jahren Haft. Gemeinsam mit seinem Mitangeklagten Nordulf H. hatte er zwei Journalisten angegriffen, die über ein mutmaßliches Neonazi-Treffen recherchierten, und sie dabei verletzt. Bisher haben sich beide Angeklagten im neuen Prozess nicht geäußert.

Die Neuverhandlung geht weiter, während die Staatsanwaltschaft eine strengere Strafe anstrebt. Der neonazistische Hintergrund der Tat wird nun genauer untersucht. Die Entscheidung des Gerichts wird zeigen, ob die Angeklagten härter bestraft werden als im ersten Verfahren. Sowohl die betroffenen Journalisten als auch juristische Beobachter warten auf ein Urteil, das die früheren Mängel des Falls berücksichtigt.

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