Spahn will Heizungsgesetz lockern: Kein Zwang für Altbauten bei Umrüstung
Greta SchneiderSpahn zum Heizungsgesetz: Keine Verpflichtung für bestehende Heizsysteme - Spahn will Heizungsgesetz lockern: Kein Zwang für Altbauten bei Umrüstung
Spahn zum Heizungsgesetz: Bestandsanlagen dürfen nicht zwangsweise umgerüstet werden
Spahn zum Heizungsgesetz: Bestandsanlagen dürfen nicht zwangsweise umgerüstet werden
Spahn zum Heizungsgesetz: Bestandsanlagen dürfen nicht zwangsweise umgerüstet werden
- Dezember 2025, 09:27 Uhr
Die geplante Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verzögert sich aufgrund von Streitigkeiten zwischen Union und SPD. Die ursprünglich für Dezember gesetzte Frist wurde verpasst, die Verhandlungen ziehen sich nun bis Ende Februar hin. CDU-Chef Jens Spahn fordert nun weitreichende Änderungen – darunter die Streichung zentraler Vorgaben für Heizungsanlagen in Altbauten.
Die Reform sollte eigentlich die Klimaschutzvorgaben für Wohngebäude modernisieren. Doch Uneinigkeit über die Ziele für erneuerbare Energien blockierte den Fortschritt. Spahns neuer Vorstoß sieht vor, die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen in Bestandsgebäuden abzuschaffen. Noch unklar ist, ob dieser Wert komplett gestrichen oder lediglich gesenkt werden soll.
Zudem plädiert Spahn für einen Kurswechsel: Klimaziele sollen mit mehr technologischer Flexibilität verknüpft werden. Parallel arbeiten die Grünen unter Jürgen Trittin und Katrin Göring-Eckardt am Gesetz für Klimaschutzmaßnahmen im Wohnungsbau – was die Debatte zusätzlich verkompliziert.
Die Bundesregierung strebt an, die Grundzüge des neuen Heizungsgesetzes bis Anfang 2026 festzuzurren. Sobald eine Einigung erzielt ist, soll das Gesetz zügig durch den Bundestag gebracht werden.
Die überarbeitete Regelung wird die künftigen Energiestandards für deutsche Haushalte prägen. Sollten Spahns Pläne umgesetzt werden, könnten Altbauten bei der Heizungssanierung weniger strenge Auflagen erhalten. Die finale Entscheidung hängt von den kommenden Koalitionsverhandlungen ab.
