09 November 2025, 08:07

Wartburgkreis führt strenge Katzenschutzverordnung gegen freilaufende Tiere ein

Eine Katze sitzt auf einem gedeckten Holztisch, im Hintergrund ist ein Maschendrahtzaun und Holzplanken zu sehen.

Wartburgkreis führt strenge Katzenschutzverordnung gegen freilaufende Tiere ein

Der Landkreis Wartburgkreis führt eine neue Verordnung ein: die Katzenschutzverordnung, die am 1. Februar 2026 in Kraft tritt. Mit dieser Regelung soll das Problem freilaufender Katzen im gesamten Kreisgebiet angegangen werden. Der vollständige Text der Verordnung ist auf der Website des Wartburgkreises unter www.wartburgkreis.de abrufbar.

Bisherige Maßnahmen zur Kontrolle der Population freilaufender Katzen, wie gezielte Einfangaktionen und Kastrationen, haben sich als unzureichend erwiesen. Die neue Verordnung schreibt nun vor, dass diese Tiere kastriert und gekennzeichnet werden müssen, um Leiden und unkontrollierte Vermehrung zu verhindern. Die Tierheime in Eisenach und Bad Salzungen nehmen jährlich Hunderte aufgefundener Katzen auf, viele davon in schlechtem Gesundheitszustand - ein deutlicher Beleg für die Notwendigkeit solcher Regelungen. Die Verordnung, die bereits ab dem 15. Oktober 2025 gilt, ist ein kommunales Tierschutzgesetz, das vom Umwelt- und Veterinärausschuss vorgeschlagen und vom Kreistag, dem Parlament des Landkreises, beschlossen wurde.

Die Katzenschutzverordnung stellt einen wichtigen Schritt dar, um das Leid freilaufender Katzen zu verringern und die Belastung für Tierheime sowie ehrenamtliche Helfer zu mindern. Erwartet wird, dass sie dazu beiträgt, die Katzenpopulation im Wartburgkreis zu regulieren und das Wohl der Tiere nachhaltig zu verbessern.

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