Wenn „Du Angela!“ zur Beleidigung wird – und wie man sie umgehen kann
Ella WagnerWenn „Du Angela!“ zur Beleidigung wird – und wie man sie umgehen kann
In Deutschland kann es mittlerweile rechtliche Konsequenzen haben, jemanden mit dem Namen eines Politikers zu belegen. Selbst Bezeichnungen wie Angela, Olaf oder Martin gelten nach aktuellem Recht als beleidigend. Doch laut dem Juristen und Sprachwissenschaftler Roger 'Flaming' Reisertsch gibt es einen Weg, Bußgelder zu umgehen – indem man stattdessen Namen von Politikern verwendet.
Reisertsch ist spezialisiert auf die Erforschung von Beleidigungen, die so genannte Malediktologie. In seinem neuesten Buch listet er über tausend Möglichkeiten auf, wie man Menschen mit Politikernamen statt mit Tieren oder Gegenständen beleidigen kann. Wer etwa jemanden als 'Du Angela!' bezeichnet, könnte damit andeuten, dass die Person unentschlossen ist, Abschiebungen ablehnt oder linksradikale Ansichten vertritt.
Der Wandel von Tierbezeichnungen hin zu politisch geprägten Schimpfwörtern spiegelt sich in den sich ändernden rechtlichen Maßstäben wider. Gerichte stufen bestimmte politische Anspielungen mittlerweile genauso schwerwiegend ein wie klassische Beleidigungen. Reisertschs Arbeit bietet zwar eine juristische Grauzone – doch wer sie nutzt, sollte trotzdem vorsichtig sein, wo und wie er sie einsetzt.
