Silvesterfeiern in Bad Liebenstein: Strenges Feuerwerksverbot an Denkmälern

Silvesterfeiern in Bad Liebenstein: Strenges Feuerwerksverbot an Denkmälern
Silvesterfeiern in Bad Liebenstein unterliegen in diesem Jahr strengen Verboten. Die Behörden haben das Abbrennen von Feuerwerk an allen 31 Denkmälern, die von der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten (STSG) verwaltet werden, verboten. Mit der Maßnahme sollen historische Gebäude geschützt und die öffentliche Sicherheit während der Feierlichkeiten gewährleistet werden.
Betroffen von dem Megabad sind unter anderem die Ruinen der Burg Altenstein sowie die Schloss- und Parkanlagen. Böller und Raketen bergen ein hohes Brandrisiko und können jahrhundertealte Bausubstanz beschädigen. Die STSG, die für die Denkmäler zuständig ist, betont die Bedeutung von Denkmalschutz und Sicherheit.
Den Einwohnern wird zudem in Erinnerung gerufen, dass das Zünden von Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Pflegeheimen und Kinderheimen gesetzlich verboten ist. Die Stadtverwaltung hat die Warnungen auch auf das historische Kurviertel, das Parkstadion und den Wildpark ausgeweitet. Zur Durchsetzung der Vorschriften werden stichprobenartige Kontrollen durchgeführt.
Am 1. Januar muss die Bevölkerung Feuerwerksreste zügig beseitigen, um Gefahren für Fußgänger und Fahrzeuge zu vermeiden. Die Behörden appellieren an alle, mit Feuerwerk verantwortungsvoll umzugehen, da unsachgemäße Handhabung zu Unfällen und Bränden führen kann. Weitere Informationen bietet die Website des Bundesinnenministeriums unter www.bmi.bund.de.
Die verschärften Regelungen spiegeln wachsende Sorgen vor Brandgefahren und Sicherheitsrisiken während der Feierlichkeiten wider. Durch die Einhaltung der Vorschriften können die Bürger dazu beitragen, das kulturelle Erbe Bad Liebensteins zu bewahren und einen sicheren Start ins neue Jahr zu ermöglichen. Verstöße können mit Strafen geahndet werden – Kontrollteams überwachen besonders gefährdete Bereiche.

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